Allgemeine Geschäftbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Lieferungen und Leistungen sowie sonstige rechtsgeschäftliche Handlungen im gesamten Geschäftsverkehr von Andreas Lauer IT Service - nachfolgend vereinfachend "ALITS" genannt - erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") in der jeweils gültigen Fassung. Die AGB gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht in einer Individualvereinbarung zwischen ALITS und dem Vertragspartner bzw. Auftraggeber - nachfolgend vereinfachend "Kunde" genannt - schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
1.2 Spätestens mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung durch den Kunden gelten diese Bedingungen als angenommen. Sie gelten auch, wenn sie bei späteren Lieferungen oder Leistungen nicht mehr erwähnt werden.
1.3 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennt ALITS nicht an, auch dann nicht, wenn ALITS in Kenntnis abweichender Bedingungen ohne Widerspruch die Lieferung oder Leistung ausführt.

2. Lieferung und Leistung

2.1 Angebote von ALITS sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 ALITS ist zu Teillieferungen/Teilleistungen und deren separater Berechnung ausdrücklich berechtigt.
Lieferungen/Leistungen, die in dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, aber trotzdem in Anspruch genommen werden, werden gesondert berechnet.
2.3 ALITS kann zur Erfüllung der Lieferung/Leistung oder Teilen davon Dritte einbinden.
2.4 Technische Nichtrealisierbarkeit der Lieferung/Leistung berechtigt ALITS, vom Vertrag zurückzutreten.
Nicht verfügbare Artikel dürfen seitens ALITS durch gleich- oder höherwertige Artikel ersetzt werden. Ist die Lieferung eines preislich und qualitativ gleichwertigen Artikels nicht möglich, so ist ALITS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
2.5 Es werden keine Entstörzeiten zugesichert.
2.6 Der Liefer-/Leistungstermin bzw. die Liefer-/Leistungsfrist - im Folgenden vereinfachend sämtlich stets "Liefertermin" genannt - wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von ALITS vereinbart und ist unverbindlich, wenn er nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurde.
2.7 Der Liefertermin versteht sich vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei ALITS oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen.
Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle eventuell von dem Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses.
Führen solche Ereignisse zu einem Leistungsaufschub von mehr als zwei Monaten, kann der Kunde - unabhängig von anderen Rücktrittsrechten - vom Vertrag zurücktreten.
ALITS behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Liefer-/Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen andauert und dies nicht von ALITS zu vertreten ist.
2.8 Der Kunde kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins ALITS schriftlich auffordern, zu liefern bzw. zu leisten. Mit Zugang der Aufforderung gerät ALITS in Verzug.
Bei der Überschreitung eines verbindlichen vereinbarten Liefertermins bedarf es einer Aufforderung durch den Kunden nicht, um ALITS in Verzug zu setzen.
Für den Fall, dass dem Kunden ein Anspruch auf Verzugsschadenersatz zusteht, wird dieser bei leichter Fahrlässigkeit von ALITS auf höchstens 5% der vereinbarten Vergütung beschränkt. Tritt der Kunde zusätzlich zu der Geltendmachung von Verzugsschadenersatzansprüchen vom Vertrag zurück oder macht er statt der Leistung Schadenersatz geltend, so muss er ALITS nach Eintritt des Lieferverzuges eine angemessene Frist zur Lieferung/Leistung setzen. Eine Haftung von ALITS ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Schaden auch im Falle der Einhaltung des Liefertermins eingetreten wäre.
2.9 Die Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform.
2.10 Bei Verzug der Abnahme hat ALITS zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtabnahme kann ALITS Schadenersatz in Höhe von 15 % der vertraglichen Vergütung geltend machen.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Es gelten die Preise der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Preisliste bzw. die in dem individuellen Angebot genannten Preise.
Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung, Umwelt- und Abwicklungspauschale werden gesondert berechnet.
Preisänderungen sowie Preisirrtümer bleiben ALITS vorbehalten.
3.2 ALITS behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrags Kostenerhöhungen - insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen von Seiten der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen - bei ALITS eintreten. Diese werden auf Verlangen nachgewiesen.
3.3 Alle Rechnungen sind - falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde - 14 Tage nach Rechnungserstellung fällig und ohne Abzug zahlbar. Die Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung/Leistung.
3.4 Der Kunde kann gegen Ansprüche von ALITS nur mit Ansprüchen aus Gegenforderungen aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, wenn es auf Ansprüchen aus dem Vertrag beruht, aus welchem ALITS die Forderung zusteht.
3.5 Bei Zahlungsverzug werden € 5,- Mahngebühr pro Mahnung berechnet.
3.6 ALITS ist berechtigt, seine Forderungen abzutreten.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1 Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von ALITS bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag, im Falle, dass der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich der im Zusammenhang mit dem Vertrag ALITS zustehenden Forderungen.
4.2 Bis zu diesem Zeitpunkt darf das Vertragsprodukt weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.
Bei Zugriffen Dritter auf das Vertragsprodukt hat der Kunde auf das Eigentum von ALITS hinzuweisen und ALITS unverzüglich zu unterrichten. Bei Weiterveräußerung an Dritte ist der Kunde dafür verantwortlich, dass der Dritte die Rechte von ALITS berücksichtigt.
4.3 Der Kunde verwahrt das Eigentum von ALITS unentgeltlich.
4.4 Bei Zahlungsverzug des Kunden, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen/Leistungen von ALITS, oder bei dessen Vermögensverfall kann ALITS vom Vertrag zurücktreten. Im Falle einer Vergütung nach Rücknahme sind sich ALITS und der Kunde einig, dass diese zum gewöhnlichen Verkehrswert des Vertragsgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme erfolgt. Der Kunde trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung; Verwertungskosten werden ohne Nachweis mit 5% des gewöhnlichen Verkaufswertes vereinbart, wobei eine Erhöhung oder Reduzierung auf Nachweis von ALITS oder des Kunden möglich ist.
4.5 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder die Pfändung des Liefergegenstands durch ALITS gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.
4.6 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände verbleiben im Eigentum von ALITS. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit ALITS über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.

5. Prüfung und Gefahrenübergang

5.1 Bei Lieferung/Leistung hat der Kunde die Ware bzw. Leistung unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge, eingehend bei ALITS binnen sechs Kalendertagen nach Erhalt, so gilt die Ware bzw. Leistung als ordnungsgemäß und vollständig geliefert bzw. erbracht, es sei denn, dass es sich um einen verdeckten Mangel handelt.
5.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefer- bzw. Leistungsgegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.
5.3 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer oder dessen Beauftragten auf den Kunden über.
5.4 Rücksendungen gelieferter Waren ohne vorheriges schriftliches Einverständnis von ALITS werden auch bei beanstandeter Ware nicht angenommen. Transportkosten und Gefahr trägt der Kunde.

6. Gewährleistung

6.1. Die Parteien sind sich bewusst und einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software und Hardware unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
6.2 Unter dieser Maßgabe verjähren die Ansprüche des Kunden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zwei Jahre nach Gefahrenübergang bei einem neuen Kaufgegenstand bzw. ein Jahr nach Gefahrenübergang bei einem gebrauchten Kaufgegenstand nach Maßgabe folgender Bedingungen.
Die Gewährleistung auf Dienstleistungen beträgt 30 Tage.
6.2.1 ALITS gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in Produktinformationen allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Der Gewährleistungsanspruch erstreckt sich jedoch nur soweit, wie der Hersteller der Ware diesen anerkennt. Eine Zusicherung von Eigenschaften ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von ALITS schriftlich bestätigt wurden.
6.2.2 ALITS kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
6.2.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäße Installation, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programme, Software und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden sowie bei Eingriffen in die Ware während der Gewährleistungszeit durch andere als ALITS oder von ALITS hierzu autorisierte Dritte.
6.2.4 Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar.
6.2.5 Unabhängig von Vorstehendem gibt ALITS etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.
6.2.6 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von ALITS Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Kunde ist zur Annahme einer Ersatzlieferung gegen Rückgabe der mangelhaften Ware verpflichtet. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von ALITS über. Falls ALITS Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Kunde berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrags oder eine angemessene Minderung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere haftet ALITS nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
6.2.7 Im Falle der Nachbesserung übernimmt ALITS die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Lieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Kunde, soweit diese sonstigen Kosten zum Wert nicht außer Verhältnis stehen.
6.2.8 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist ALITS berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen und zu fakturieren.
6.2.9 Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. § 203 BGB bleibt unberührt.

7. Haftungsbeschränkung

7.1 Ist ALITS aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen zum Schadenersatz verpflichtet, so ist die Haftung für den Fall, dass der Schaden leicht fahrlässig verursacht wurde wie folgt beschränkt: Eine Haftung von ALITS ist nur im Falle der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten gegeben und auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Vorstehende Begrenzung entfällt bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Ist der Schaden durch eine vom Kunden abgeschlossene Versicherung gedeckt, haftet ALITS nur für die mit der Schadensregulierung beim Kunden eintretenden Nachteile wie höhere Versicherungsprämie oder Zinsnachteile. Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des Vertragsgegenstandes verursachten Schaden ist die Haftung ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung von ALITS, unabhängig ob ein Verschulden vorliegt, im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, der Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Folgen eines Lieferverzuges sind in Ziff. 2 dieser Bedingungen abschließend geregelt.
7.2 Im Falle von Datenverlusten kann ALITS nicht haftbar gemacht werden. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten eigenverantwortlich.
7.3 Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere für Datenverluste oder Hardwarestörungen, die durch Inkompatibilität der auf dem kundenseitigen PC-System vorhandenen Komponenten mit der neuen, bzw. zu ändernden Hard- und Software verursacht werden. Ebenso gilt dies für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere, störende, nicht vollständige entfernte Treiber oder Softwarebestandteile entstehen können.
7.4 Ansprüche des Kunden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an. Andere Ansprüche des Kunden, die sich nicht aus Gewährleistung, arglistiger Täuschung oder einer vorsätzlicher Handlung ergeben, verjähren in sechs Monaten.
7.5 Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Höhe des vom Kunden zu entrichteten Entgelts für den betroffenen Vertrag.
7.6 Sollte es infolge einer Erkrankung oder des Austritts eines Mitarbeiters oder aus sonstigen Gründen, die außerhalb des Einflussbereiches von ALITS liegen, unmöglich sein, die Vertragserfüllung planmäßig zu erbringen, ist eine Haftung ausgeschlossen. ALITS wird aber versuchen, eine Ausweichlösung anzubieten.
7.7 Diese Haftungsbegrenzung findet auch auf Vertragserfüllung durch Subauftragnehmer von ALITS, Lieferanten und Programmentwickler Anwendung.
7.8 Behauptet der Kunde, ein ihm entstandenen Schaden sei auf ein Verschulden von ALITS zurück zu führen, so hat er dies zu beweisen.
7.9 ALITS ist nicht verpflichtet, Daten des Kunden oder Dritter, die ihm diese zur Bearbeitung, zur Aufbewahrung oder zum Transport übergibt, auf deren Inhalt oder logischen Gehalt zu überprüfen. Erleidet ALITS dadurch einen Schaden oder Mehraufwand, dass die ihm vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten rechtswidrige Inhalte aufweisen oder nicht in einem Zustand sind, der sie für die Erbringung der beauftragten Dienstleistung tauglich macht, so haftet der Kunde.
7.10 Für Lieferverzug des Zulieferers übernimmt ALITS keine Haftung.

8. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter

8.1 Die Überlassung von Softwareprogrammen erfolgt gemäß den Lizenzbedingungen des jeweiligen Lizenzgebers. Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Lizenzbedingungen der Lizenzgeber sowie den Leistungsbeschreibungen und sonstigen Benutzerhinweisen, die in den entsprechenden Benutzerhandbüchern abgedruckt sind bzw. als Datei zur Verfügung stehen. Dies gilt insbesondere auch für Anwendungsbeschränkungen.
Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Kunde deren Geltung ausdrücklich an und haftet bei Verstoß für den daraus entstandenen Schaden.
Bei Installation von Software durch ALITS stimmt der Kunde automatisch den Lizenzbedingungen des Herstellers zu.
8.2 ALITS übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat ALITS von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
8.3 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde ALITS von allen Ansprüchen freizustellen, die vom Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.
8.4 Dem Kunden ist die Weitergabe oder kurzfristige Überlassung von Software an Dritte in keinem Fall gestattet.
8.5 Software kann nur ungeöffnet zurückgenommen werden.

9. Allgemeine Bestimmungen

9.1 Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem Vertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung von ALITS.
9.2 Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform.
9.3 Der Kunde verpflichtet sich zur Wahrung sämtlicher Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse von ALITS, sofern ihm diese im Zuge der Durchführung eines Auftrages bekannt werden.
9.4 Erfüllungsort für alle beiderseitigen aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen und ausschließlicher Gerichtsstand - soweit nach den gesetzlichen Regeln zulässig vereinbar - für alle unmittelbar und mittelbar aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckklagen ist Fürstenfeldbruck.
9.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.6 Die Auftragsabwicklung erfolgt durch ALITS mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit der ALITS seine ausdrückliche Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung der im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.
9.7 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder eines Vertrages zwischen ALITS und dem Kunden unwirksam sein oder werden oder diese Vertragstexte eine Regelungslücke enthalten, so gelten anstelle der unwirksamen oder unvollständigen Bestimmungen angemessene wirksame Regelungen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung entsprechen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

Eichenau, den 01.01.2007